Abschlussfeiern der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
Die Abschlussfeier der Bachelor- und Masterstudiengänge der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät finden am 07. Februar 2025um 15:30 Uhr statt.
Die Abschlussfeier für die lehramtsbezogenen Studiengänge (Abschluss Staatsexamen) findet am Samstag, den 01. März 2025 um 11 Uhr statt.
Für die Teilnahme und einen reibungslosen Ablauf ist für alle Studierende (auch Lehramtstudierende) aus organisatorischen Gründen die Anmeldung über unser Webformular zwingend erforderlich.
Hinweise für Absolventinnen und Absolventen
Bachelor- und Masterstudierende
Die Teilnahme an den Abschlussfeiern ist nur möglich, wenn der Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente dem Prüfungssekretariat fristgerecht vorliegt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Prüfungen und Leistungen - einschließlich der Abschlussarbeit – vollständig erbracht und bewertet sein. Die Fristen sind jeweils vier Wochen vor der entsprechenden Abschlussfeier und werden an dieser Stelle rechtzeitig veröffentlicht. Den Antrag passend zu Ihrem Studiengang finden Sie auf der Seite des Prüfungssekretariats.
Die Frist zur Abgabe des Antrags auf Austellung der Zeugnisdokumente für die Teilnahme an der Abschlussfeier im Wintersemester 2024/25 ist für Bachelor- und Masterstudierende Freitag, 10. Januar 2025.
Reichen Sie bitte den Antrag auf Zeugniserstellung fristgerecht in zweifacher Ausfertigung beim Prüfungssekretariat ein und prüfen Sie, ob Ihre hinterlegten Kontaktdaten auch nach Exmatrikulation noch gültig sein werden. Der Antrag wird vom Prüfungssekretariat automatisch an das Dekanat der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät weitergeleitet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass später gestellte Anträge ohne Ausnahme erst bei den Feiern im darauffolgenden Semester berücksichtigt werden können.
Nach der Antragstellung erhalten Sie eine schriftliche Einladung vom Dekanat (ca. zwei Wochen vor der Feier). Sobald Sie die Einladung erhalten haben, bitten wir Sie, sich über das entsprechende Anmeldeformular zu Ihrer Abschlussfeier anzumelden.
Im Rahmen der Abschlussfeier werden Ihnen keine Original-Zeugnisdokumente verliehen. Sie erhalten alle Zeugnisdokumente nach Bearbeitung Ihres Antrags auf Zeugniserstellung direkt vom Prüfungssekretariat per Post.
Bei Fragen rund um die Abschlussfeier wenden Sie sich bitte direkt an das Dekanat der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät unter dekanat@sobi.uni-passau.de.
1. Sie stellen den Antrag auf Erstellung Ihres Zeugnisses fristgerecht beim Prüfungssekretariat.
2. Das Prüfungssekretariat stellt Ihre Zeugnisdokumente aus.
3. Das Prüfungssekretariat schickt Ihnen die Zeugnisdokumente postalisch zu.
4. Das Prüfungssekretariat schickt das Formular an das Dekanat.
5. Das Dekanat schickt Ihnen eine Einladung zu Ihrer Abschlussfeier zu.
6. Sie melden sich zu Ihrer Abschlussfeier über das in der Einladung angegebene Online-Anmeldeformular fristgerecht an.
7. Im Rahmen der Abschlussfeier wird Ihnen ein Glückwunschschreiben der Fakultät überreicht.
Lehramt
Lehramtsstudierende müssen keinen Antrag auf Zeugniserstellung im Prüfungssekretariat stellen. Sie melden sich nach Erhalt der schriftlichen Einladung (ca. zwei Wochen vor der Feier) über das Anmeldeformular zur Abschlussfeier an.
Die Zeugnisse über das erste Staatsexamen werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus direkt per Post an die Absolventinnen und Absolventen zugeschickt. Wann die Zeugnisse versandt werden, ist dem Dekanat nicht bekannt und ist beim Staatsministerium ggf. zu erfragen. Um den Abschluss Ihres Studiums trotzdem gebührend zu würdigen, wird Ihnen bei der Abschlussfeier ein Glückwunschschreiben vonseiten der Universität überreicht, um jedem/r einzelnen Absolventen/in einzeln zu gratulieren und Sie zu verabschieden.