Gremien
Die Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät befindet sich ab dem 01. April 2023 in der Gründungsphase (§ 6 GrundO). In der Gründungsphase übernimmt die Gründungskommission die Aufgaben des Fakultätsrats.
Der Gründungskommission gehören an (vgl. § 8 GrundO):
1. die Gründungsdekanin oder der Gründungsdekan,
2. die Gründungsstudiendekanin oder der Gründungsstudiendekan,
3. sechs Vertreterinnen oder Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayHIG),
4. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayHIG),
5. eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayHIG),
6. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BayHIG),
7. die oder der Frauenbeauftragte der Fakultät.
Der Fakultätsrat bzw. die Gründungskommission berät und entscheidet über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu zählt auch die Entscheidung über Studiengänge sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Der Fakultätsrat tagt i.d.R. dreimal während der Vorlesungszeit.
Für die Organisation und Durchführung der Prüfungsleistungen wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt. Dieser achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden. Das Zentrale Prüfungssekretariat unterstützt den Prüfungsausschuss bei der organisatorischen und verwaltungsmäßigen Abwicklung der Prüfungen.
Die Prüfungsausschüsse treten anlassbezogen und auf Einladung der/des Vorsitzenden zusammen.
Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Qualität in den Studiengängen und der Lehre ist der QSA.
Qua Amt sind als Mitglieder die Studiengangsleitungen, die Studiendekan:innen, der/die Akkreditierungsbeauftragte sowie die Studiengangskoordination und ZLF im Ausschuss vertreten.
Das Studienzuschussgremium entscheidet über die fakultätsinterne Verwendung der Studienzuschüsse.
Mitglieder sind qua Amt der/die DekanIn sowie StudiendekanIn, ein durch den Fakultätsrat bestelltes Mitglied, VertreterInnen des wissenschaftlichen Mittelbaus und der Studierenden.