Gremien
Der Fakultätsrat berät und entscheidet über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu zählt auch die Entscheidung über Studiengänge sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Der Fakultätsrat tagt i.d.R. dreimal während der Vorlesungszeit.
Die Geschäftsordnung der Fakultät samt Anlage trat mit Wirkung zum 01.11.2024 in Kraft.
Für die Organisation und Durchführung der Prüfungsleistungen wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt. Dieser achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden. Das Zentrale Prüfungssekretariat unterstützt den Prüfungsausschuss bei der organisatorischen und verwaltungsmäßigen Abwicklung der Prüfungen.
Die Prüfungsausschüsse treten anlassbezogen und auf Einladung der/des Vorsitzenden zusammen.
Das Studienzuschussgremium entscheidet über die fakultätsinterne Verwendung der Studienzuschüsse.
Mitglieder sind qua Amt der/die DekanIn sowie StudiendekanIn, ein durch den Fakultätsrat bestelltes Mitglied, VertreterInnen des wissenschaftlichen Mittelbaus und der Studierenden.
Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Qualität in den Studiengängen und der Lehre ist der QSA.
Qua Amt sind als Mitglieder die Studiengangsleitungen, die Studiendekan:innen, der/die Akkreditierungsbeauftragte sowie die Studiengangskoordination und ZLF im Ausschuss vertreten.