Anerkennung von Prüfungsleistungen
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland bzw. bei Studiengangs-/Hochschulwechsel
Um Ihnen die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen bzw. die Anrechnung von in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen im Fach Politikwissenschaft zu erleichtern, haben wir diese Aufgabe an die Studiengangskoordinationen der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen sowie der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät übergeben.
Der von der Studiengangskoordination betreute Prozess umfasst im Wesentlichen:
- die formelle und inhaltliche Prüfung sowie Abzeichnung von Learning Agreements im Vorfeld eines Auslandsaufenthaltes
- die formelle und inhaltliche Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen nach Rückkehr inkl. Notenumrechnung und Abzeichnung des Anerkennungsformulars
- die formelle und inhaltliche Prüfung von Anerkennungsfragen bei Studiengangswechsel bzw. Wechsel von einer anderen Hochschule an die Universität Passau
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung einer Prüfungsleistung für ein anderes als das ursprüngliche Modul nur in Ausnahmefällen und in der Regel nur dann möglich ist, wenn auch das neue Modul bereits für die Lehrveranstaltung freigeschaltet gewesen ist!
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Studiengangskoordination der SoBiF sowie die Studiengangskoordination der GeKuF jederzeit zur Verfügung.