Auslandsstudium
Ihr Auslandsstudium kann ein wesentlicher Bestandteil des Studiums sein. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Weitere Informationen zum Auslandsstudium, zum Beispiel zum großen Angebot an Partneruniversitäten, erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu erbringenden Prüfungsleistungen in Ihrem Studiengang. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie Ihrem jeweiligen Modulkatalog. Dort finden Sie auch die Namen der Modulverantwortlichen, an die Sie sich anschließend wenden. Eine Liste der Prüfungsnummern für Ihren jeweiligen Studiengang finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats.
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Learning Agreements Erasmus+
Für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ benötigen Sie zum einen Einzel-Learning Agreements für jede Veranstaltung, die Sie belegen möchten, zum anderen ein Rahmen-Learning Agreement. Die Vorlagen hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts, genauso wie im Leitfaden zum Ausfüllen der Erasmus+ Learning Agreements, der Sie über das weitere Vorgehen informiert (wird derzeit allen Outgoings vom Akademischen Auslandsamt in Stud.IP zur Verfügung gestellt). Die gesammelten Learning Agreements reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt bei der Studiengangskoordination ein.
Nicht-europäisches Ausland/Free Mover
Auch für ein Auslandsstudium außerhalb von Erasmus+, zum Beispiel im nicht-europäischen Ausland und/oder als Free Mover außerhalb des Netzwerks der Partneruniversitäten der Universität Passau, ist es dringend empfohlen, Einzel-Learning Agreements abzuschließen, um die spätere Anerkennung sicherzustellen. Sie können hierfür die Vorlagen von Erasmus+ verwenden, die Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts finden. Ein Rahmen-Learning Agreement ist nicht notwendig.
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium gut vorbereitet haben, ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung kommen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination und bringen folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (mit Prüfungsnummern)
Die Studiengangskoordination übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie Ihrem Modulkatalog und der Liste der Prüfungsnummern. Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können.