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Sterblichkeit und Erinnerung

Soziale Gedächtnisse am Lebensende

Universität Passau, 11./12. März 2021

Jahrestagung des Arbeitskreises »Gedächtnis – Erinnern – Vergessen« der DGS-Sektion »Wissenssoziologie«

Organisiert von Thorsten Benkel, Oliver Dimbath und Matthias Meitzler.

Programm

Donnerstag, 11. März 2021

Zur Eröffnung

10:30 – 10:45     Thematische Einführung der Veranstalter

10:45 – 11:15     Thorsten Benkel  / Passau
Gedächtnispolitik. Institutionen und Rituale des (Nicht-)Erinnerns

 

PANEL:  Abschließen als Vorbereitung des Sterbens

11:15 – 11:45     Sarah Peuten  / Augsburg
Würdezentrierte Therapie. Über gelingendes Erinnern am Lebensende

11:45 – 12:15    Melanie Pierburg  / Hildesheim
»Auch ihr erinnert euch.« Biografische Repräsentationen in der Hospizausbildung                                                                         

 

MITTAGSPAUSE 12:15 – 13:30

 

PANEL:  Bestattungs- und Sepulkralkultur

13:30 – 14:00     Matthias Meitzler  / Passau
Postexistenzialität. Der Friedhof als Gedächtnisraum

14:00 – 14:30     Leonie Schmickler  / Passau
Materielle (Un-)Vergänglichkeit. Die symbolische Umdeutung von Artefakten
im Trauerprozess – am Beispiel des Aschediamanten

 

PANEL:  Formen des Gedenkens

14:30 – 15:00     Jan Ferdinand  / Berlin
»Die Toten leben in uns, wir mit den Toten weiter.« Zum Übergang vom
›kommunikativen‹ ins ›kulturelle Gedächtnis‹ bei Jan Assmann 

15:15 – 15:45     Nina Leonhard  / Potsdam
Militärisches Totengedenken. Gedächtnissoziologische Überlegungen am
Beispiel der Bundeswehr

 

PAUSE 15:45 – 16:00

 

16:00 – 16:30    Ekkehard Coenen  / Weimar
Infrastrukturen des Erinnerns und Mitsein mit den Getöteten. Wissens-
soziologische Beobachtungen am Beispiel der Gedenkstätte Buchenwald

16:30 – 17:00    Carsten Heinze  / Koblenz
Das Spannungsverhältnis zwischen Orten des Todes und Überlebend(den) in
dokumentarischen Filmen. Bürgerkrieg und Genozide im 20. Jahrhundert

 

 

 

Freitag, 12. März 2021

 

PANEL:  Anfang und kein Ende

10:00 – 10:30     Nico Wettmann  / Gießen
Erinnerung, Phantasmen, Vergessen. Fehl- und Totgeburten aus
zeitsoziologischer Perspektive

10:30 – 11:00     Oliver Dimbath  / Koblenz
Unsterblichkeit

 

PANEL:  Auflösen als Bewältigung des Nachlasses

11:00 – 11:30     Gerd Sebald  / Erlangen
Familiengedächtnis, Tod und Erbe

11:30 – 12:00     Christoph Nienhaus  / Bonn
Erbschaft als Erinnerung. Rechtsnachfolge und Testierfreiheit im Spiegel
der soziologischen Theorie

 

Zum Abschluss

12:00 – 12:15     Abschließende Worte der Veranstalter

 

Call for Papers

Wer von Erinnerung spricht, darf vom Tod nicht schweigen. Das Bewahren von Wis­sen, von Er­eignissen, aber auch von Empfindungen usw. gewinnt gerade durch die prin­zi­piel­le Ver­­gäng­lichkeit des menschlichen Handelns und Erinnerns seine Rele­vanz. Fest­schrei­bun­­gen etwa durch mediale Aufzeichnung oder mündliche Weitergabe verleihen folglich nicht nur dem sonst Vergessenen eine gegenwärtige Präsenz, son­dern transzendieren zu­gleich das Prob­lem des Sterbens von Erinnerungsträger*innen.

Der Tod – die »Grenzerfahrung par excellence« (Berger/Luckmann) – bedeutet in die­sem Zu­sammenhang zunächst, dass Inhalte ver­lo­ren gehen, die im subjektiven Ge­dächt­nis ge­speichert waren. Aufbewahrt bleibt das, was an materiellen ›Beweisstücken‹ (Hin­ter­las­sen­schaf­ten, Spuren, Erbe, aber auch die Leiche) über das Lebensende Ein­zelner hin­aus vor­­han­­den ist – und das, was von anderen erinnert wird. Da der ursprünglich rele­vante Sinnkontext ohne kon­­krete Erin­ne­rung mit­­un­ter unzugänglich ist, fehlt den Über­lebenden bzw. den Nach­­kom­­men bei­spiels­weise im archäo­logi­schen Zusam­men­hang häufig die Kompetenz, ver­lo­ren ge­gan­ge­nes Kon­text­wissen adäquat zu rekon­struie­ren. Vergangenheit wird, so scheint es, durch Erin­ne­rungs­verlust un­durch­sich­­tig.

Die Frage nach der Herkunft des Menschen (bzw. des Einzelnen) sowie nach dem Ur­sprung der Dinge (bzw. des einzelnen Gegenstands) leitet immer wieder zu dem Ver­such, die Um­stände der Produktionsweisen des vergangenen Sozialen anhand seiner Über­reste zu er­grün­den. Antworten, die von hiermit beauftragten Instanzen – in der mo­der­­­nen Welt: den Wis­sen­schaften – gegeben werden, dienen der Orientierung in der jeweiligen Gegenwart und sind damit: Wissen.

Der Zusammenhang von Sterben und Gedenken, von Tod und Gedächtnis, von Wissen und Spu­ren macht die Relevanz des so­zia­len Er­innerns deutlich: Per­sön­liche Rekon­struk­tionen fallen zusammen mit sozial ver­mit­tel­ten Be­zug­­nahmen auf die Ver­gan­gen­heit, aus denen sich die Strukturierung des indivi­duel­len Ge­­dächtnisses erst er­gibt. Folg­lich ist nicht jedes Ge­dächt­nis ein unab­hängiger ›Ver­gan­gen­­heits­speicher‹; viel­mehr ist in­dividuelles Erinnern vom sozialen Ge­­dächt­nis ge­prägt. Die Erinnerung an die Lebens­welt Verstorbener ist deshalb keine authentische Doku­men­­ta­tion, sondern durch ge­sell­schaft­­lich tradierte Konzepte des Er­­in­nerns (oder auch Nicht-Erinnerns) vor­ge­prägt.

In der Erinnerung von significant others sind die Toten auch dann noch präsent, wenn sie ihre gesellschaftlichen Rollen schon lange nicht mehr ausüben. Diese Form der para­so­zia­len ›Fort­existenz‹, die unter wissenssoziologischen Gesichtspunkten schon bei Max Sche­ler auf­taucht, wird bei prominenten Verstorbenen konterkariert, an die man sich auch dann erin­nern kann, wenn man ihnen niemals begegnet ist. In beiden Fällen ändert der Status­über­gang vom Leben in die Sphäre des Nichtlebens den Modus der künftigen Be­zugnahme, der über­­dies von sozialen, reli­giö­sen oder ideologischen Faktoren abhängt.

In der Kulturgeschichte stehen die erinnerten Toten neben dem Nichterinnerten, und Ver­ges­­sens­imperative (etwa die damnatio memo­riae in der römi­­schen Antike) waren bisweilen Teil staatlich verordneter Gedächtnispolitiken. Hinzu kom­men Konjunk­tu­ren des Er­in­nerns. Es gibt historische Persönlichkeiten, die heute erinnert wer­­den, denen aber über lange Zeit­räume weitgehend nicht gedacht wurde. Durch ›Nicht-Voll­zug‹ kann Er­in­nern zur post­mor­ta­len Nicht-Präsenz füh­ren, die gleichwohl durch Ausgrabungen, genealo­gi­sche Recher­­chen, Neubewertungen usw. wie­der revidierbar ist.

Für die Konferenz »Sterblichkeit und Erinnerung« sind vor diesem Hintergrund Bei­träge will­­­kom­men, die das Verhältnis von Erinnerung und Vergangenheitsbezug im Span­­nungs­feld von Sterblichkeit, Tod und Modellen von ›Gedächtnisunsterblichkeit‹ the­matisie­ren. Bei­spiele für Bezug­nahmen kön­nen u.a. sein:

Kulturelle und materielle Referenzen auf Sterben, Tod, Wissen und Erinnerung:

  • Die Relevanz sozialer Gedächtnisse im Zusammenhang mit Krieg, Katastrophen und kollektiven Traumata
  • Die Reflexivität historischer Quellen im Kontext von Erinnern und Vergessen
  • Die Tradierung gesellschaftlich wichtigen Wissens im Verhältnis zum Vergessen (Absterben) von Wissensinhalten
  • Sterbeprozesse und Lebensrückschau in institutionellen Rahmungen
  • Die Umfunktionalisierung von Alltagsgegenständen zu (postmortalen) Erinnerungs­artefakten

Formen und Funktionen personalisierten oder institutionalisierten (Toten-)Gedenkens:

  • Theoretische und empirische Untersuchungen im Feld der Bestattungskultur
  • Kulturelle Spezifika und Grenzen des Totengedenkens
  • Erinnerungstechnologien in Bezug auf (prominente/ikonische) Persönlichkeiten
  • Gedenktage, Denkmäler, Hashtags, Schweigeminuten und andere Rituale
  • Vergewisserungen der Herkunft (Ahnengalerien, Stammbäume)

Probleme mit der Persistenz des Vergänglichen:

  • Die Bedeutung von medialen bzw. visuellen Erzeugnissen (Fotografien, Todes­anzeigen, Tondokumente) in ihrer Wirkung auf das Erinnern an Verstorbene
  • Erinnerung als Todesüberwindung und die Evokation von Unsterblichkeit durch (digitale) Gedächtnismedien bzw. durch KI-gestützte Technologien
  • Tote Körper als Gedächtnisgeneratoren, etwa im Zusammenhang mit Knochen-
    ­funden und Reliquien, aber auch in der Forensik
  • Gespenster, Heimsuchungen, Untote und die Idee der Unsterblichkeit
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