Anerkennung von Studienleistungen
Anerkennung von Studienleistungen
An anderen Universitäten erworbene Leistungen können als Leistungen anerkannt werden, wenn sie in der ECTS-Punktezahl und in den inhaltlichen Anforderungen – d.h. Referat, Klausur bzw. Hausarbeit – der betreffenden Prüfungs- und Studienordnung der Philosophischen Fakultät entsprechen. Die anzuerkennenden Leistungsnachweise dürfen nicht älter als vier Jahre sein.
Zur Abklärung einer möglichen Anerkennung wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Alev Inan; für die Prüfung und Bestätigung von Learning Agreements kontaktieren Sie bitte das Sekretariat.
Für eine zügige Prüfung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- den Zeugnisausdruck der Gastuniversität mit den Angaben über die ECTS-Punkte, die erworben wurden
- das Lehrprogramm der anzuerkennenden Veranstaltung, ggfs. eine Umrechnungstabelle zum European Credit Transfer System (ECTS)
- den Vordruck des jeweils zuständigen Prüfungsamtes zur Anerkennung von Studienleistungen
Ohne diese Unterlagen können Ihre Studienleistungen nicht anerkannt werden.
Formulare
Mehr hilfreiche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Philosophischen Fakultät unter Anerkennungen von Prüfungsleistungen.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: lehrstuhl-erziehungswissenschaft@uni-passau.de.