Anerkennung von Studienleistungen
Anerkennung von Studienleistungen
An anderen Universitäten erbrachte Leistungen können anerkannt werden, wenn sie in der ECTS-Punktezahl und in den inhaltlichen Anforderungen – d.h. Referat, Klausur bzw. Hausarbeit – der betreffenden Prüfungs- und Studienordnung der Universität Passau entsprechen. Die anzuerkennenden Leistungsnachweise dürfen nicht älter als vier Jahre sein.
Zur Abklärung einer möglichen Anerkennung wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Alev Inan; für die Prüfung und Bestätigung von Learning Agreements kontaktieren Sie bitte das Sekretariat.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- den Zeugnisausdruck der Gastuniversität mit den Angaben über die ECTS-Punkte, die erworben wurden
- das Lehrprogramm der anzuerkennenden Veranstaltung, ggfs. eine Umrechnungstabelle zum European Credit Transfer System (ECTS)
- den Vordruck des jeweils zuständigen Prüfungsamtes zur Anerkennung von Studienleistungen
Ohne diese Unterlagen können Ihre Studienleistungen nicht anerkannt werden.
Formulare
Weitere Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät finden Sie auf der Homepage der Studiengangskoordination.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: lehrstuhl-erziehungswissenschaft@uni-passau.de.