Liebe Studierende,
vielen Dank für Ihr Interesse, am Lehrstuhl für Soziologie mit Schwerpunkt Techniksoziologie und nachhaltige Entwicklung eine wissenschaftliche Arbeit (Hausarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit) zu verfassen oder eine Klausur zu schreiben.
Die hier zusammengestellten Hinweise dienen Ihnen als allgemeine Orientierung. Sie ersetzen nicht die Kenntnis der für Sie jeweils gültigen Prüfungsordnung. Sollten im Seminar bzw. mit der Ihre Arbeit betreuenden Person abweichende Vereinbarungen getroffen werden, haben diese vorrangige Gültigkeit.
Die folgenden Hinweise sind identisch mit dem pdf-Dokument "Leitfaden Prüfungsleistungen".
Anna Henkel & Lehrstuhlteam
1.1. Prüfungsvoraussetzungen
Prüfungsvoraussetzung ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung auf Stud.IP sowie die Anmeldung zur Prüfung im Campusportal unter Beachtung der allgemeinen Anmelde- und Rücktrittsfristen.
Wenn Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, aber keine Prüfungsleistung erbringen, wird im Campusportal ein „nicht angetreten“ (= nicht bestanden) verbucht. Stornieren Sie daher Ihre Anmeldung spätestens zum Ablauf der Rücktrittsfrist, wenn Sie absehen können, dass Sie eine Prüfungsleistung nicht erbringen werden.
Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an den/die für Ihren Studiengang zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungssekretariat.
1.2. Deckblatt Klausur
Auf dem Deckblatt der Klausur ist neben persönlichen Daten verpflichtend Ihre Matrikelnummer und die jeweilige Prüfungsnummer (laut Anmeldung im Campusportal) anzugeben. Falls Sie bei der Klausur eine fehlerhafte Prüfungs- oder Matrikelnummer angegeben haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Sekretariat des Lehrstuhls, um diese nachträglich korrigieren zu lassen. Tun Sie dies nicht, wird Ihre Prüfung im schlimmsten Fall nicht gewertet und Sie müssen die Prüfungsleistung wiederholen.
2.1. Prüfungsvoraussetzung
Siehe Punkt 1.1 des Leitfadens.
2.2. Titelblatt
Eine Vorlage des Deckblatts finden Sie auf der Website des Lehrstuhls unter „Studium und Lehre“.
2.3. Layout
2.4. Eigenständigkeitserklärung
In der wissenschaftlichen Arbeit ist auf der letzten Seite eine Eigenständigkeitserklärung und Zustimmung zur Plagiatsprüfung abzugeben:
Eigenständigkeitserklärung
Hiermit bestätige ich (Name), dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne unzulässige Hilfe (inkl. ohne unzulässige Verwendung von KI-Werkzeugen) verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie die wörtlich und sinngemäß übernommenen Passagen aus anderen Werken kenntlich gemacht habe. Die Arbeit ist weder von mir noch von einer anderen Person an der Universität Passau oder an einer anderen Hochschule zur Erlangung eines akademischen Grades bereits eingereicht worden.
Ort, Datum Unterschrift
Zustimmung Plagiatsprüfung mittels Plagiatssoftware
Der Plagiatsprüfung mittels einer Plagiatssoftware stimme ich zu. Mit der Zustimmung zur Verwendung einer Plagiatssoftware räume ich der Universität Passau ein zum Zwecke der Überprüfung meiner schriftlichen Arbeit in anonymisierter Form einfaches Nutzungsrecht ein.
Ort, Datum Unterschrift
2.5. Umfang und Abgabe
Die Hausarbeit sollte einen Umfang von 15 bis 20 Seiten haben (mit 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Seite) – wenn nicht im Seminar anders besprochen.
Die Abgabefrist für Hausarbeiten ist jeweils
sofern nicht im Seminar anders besprochen.
Geben Sie Ihre Arbeit in ausgedruckter Form ab:
2.6. Zielsetzung und inhaltliche Anforderungen
Ziel der Hausarbeit ist das Ausarbeiten einer wissenschaftlichen Fragestellung im Anschluss an die im Seminarkontext behandelten Inhalte. Dies gelingt insbesondere durch:
Wenn im Seminar nicht anders besprochen, umfasst die Hausarbeit folgende Elemente:
2.7. Qualitätskriterien
Bei der Bewertung von Hausarbeiten werden grundsätzlich folgende Kriterien herangezogen:
2.8. Hinweise zur Nutzung von KI-Werkzeugen
Die Nutzung von KI-Werkzeugen (z.B. ChatGPT, Elicit, DeepL) zur Verfassung von Haus- und Abschlussarbeiten am Lehrstuhl für Soziologie mit Schwerpunkt Techniksoziologie und nachhaltige Entwicklung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Auch eine Verwendung zur Unterstützung vorbereitender Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem Verfassen von Haus- und Abschlussarbeiten ist beschränkt. Es gelten dafür folgende Regeln, die unbedingt zu beachten sind:
Sollten im Seminar abweichende Vereinbarungen getroffen werden, haben diese vorrangige Gültigkeit. Das gilt auch, wenn die Lehrperson der Nutzung von KI-Werkzeugen gänzlich widerspricht.
Die »kleine« Hausarbeit unterscheidet sich von der oben dargestellten üblichen Form in zwei Punkten:
Im Übrigen gelten dieselben Anforderungen.
4.1. Prüfungsvoraussetzung
Die Prüfungsvoraussetzung für die Bachelorarbeit variiert zwischen den jeweiligen Studiengängen. Informieren Sie sich dazu bitte in dem für Ihren Studiengang zugehörigen Modulkatalog.
Die Bachelorarbeit kann – solange die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind – grundsätzlich jedes Semester begonnen werden. Die Zeitdauer des Moduls beträgt in der Regel acht Wochen ab Anmeldung.
Zusätzlich ist die Arbeit innerhalb der Höchststudiendauer anzumelden. Im Bachelor- bzw. Major-Studium beträgt diese acht bzw. zehn Semester.
Die genauen Hinweise zu den Bearbeitungsfristen und -modalitäten entnehmen Sie bitte dem Modulkatalog Ihres Studienganges.
4.2. Formale Hinweise für Bachelorarbeiten
Hinsichtlich Deckblatt und Layout gelten dieselben Hinweise wie bei Hausarbeiten.
Ergänzend gilt:
Eine Eigenständigkeitserklärung geben Sie bezogen auf eine Bachelorarbeit analog zur Erklärung bei Hausarbeiten ab (siehe Punkt 2.4.).
4.3. Zielsetzung der Bachelorarbeit
Ziel der Bachelorarbeit ist das selbstständige Ausarbeiten einer wissenschaftlichen Fragestellung mit den im Studium erlernten Kenntnissen und ggf. Methoden. Die schriftliche Arbeit beinhaltet:
4.4. Vorbereitung der Bachelorarbeit und Betreuung
Spätestens vier Wochen vor Anmeldung der Bachelorarbeit soll ein Erstgespräch mit der/m Betreuer*in stattgefunden haben. Das Erstgespräch ist Bedingung für die Anmeldung und Betreuungszusage.
Bitte vereinbaren Sie Sprechstundentermine bei Prof. Henkel über das Sekretariat bzw. direkt bei Herrn PD Dr. Benkel bzw. der/n jeweiligen wissenschaftlichen Mitarbeiter*in. Bei weiteren Fragen zur Anmeldung und Abgabe der Bachelorarbeit stehen Ihnen auch die Mitarbeiter*innen vom zentralen Prüfungssekretariat zur Verfügung.
4.5. Exposé und Themenwahl
Zur Vorbereitung der Bachelorarbeit ist, sofern nichts anderes besprochen wurde, ein Exposé zu verfassen. Dieses beinhaltet:
Es empfiehlt sich, bei der Wahl des Themas folgende Punkte zu beachten:
Das Exposé wird als Word-Datei an den/die Betreuer*in gesendet. Achten Sie hierbei auf eine eindeutige Benennung der Datei. Der Dateiname sollte Nachname, Stichwort (z.B. Exposé BA) und Datum beinhalten (Beispiel: Musterfrau_Exposé BA_2025 12 12).
4.6. Abgabe
Grundsätzlich gilt: Die Arbeit muss fristgerecht im Prüfungssekretariat eingehen. Fällt der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag in Bayern, gilt als Abgabetermin der darauffolgende Werktag.
Zwei gebundene Exemplare der Bachelorarbeit (inkl. Eigenständigkeitserklärung) und ein Exemplar in elektronischer Form sind im Prüfungsamt einzureichen.
Laut § 18 Abs. 6 der RPO gibt es folgende Abgabemöglichkeiten der Bachelorarbeit:
Universität Passau
Prüfungssekretariat
Abschlussarbeit für [Studiengang ergänzen]
Innstr. 41
94032 Passau
4.7. Qualitätskriterien
Die folgenden Fragen bieten Ihnen eine Orientierung darüber, ob Sie mit Ihrer Bachelorarbeit ein angemessenes Niveau erreicht haben. Bevor Sie Ihre Arbeit abgeben, stellen Sie sich u.a. folgende Fragen:
4.8. Hinweise zur Nutzung von KI-Werkzeugen
Siehe Punkt 2.8 des Leitfadens
4.9. Fristverlängerung
Müssen Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Krankheit), Ihre Arbeit unterbrechen, beantragen Sie eine Fristverlängerung. Wir benötigen Nachweise für die Gründe (z.B. Atteste).
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zu krankheitsbedingter Fristverlängerung.
4.10. Wiederholung
Bei Nichtbestehen kann die Bachelorarbeit gemäß § 16 der Studien- und Prüfungsordnung wiederholt werden.
Die Masterarbeit geht über Haus- und Bachelorarbeiten hinaus, indem hier erstmals ein eigener Beitrag zum jeweiligen wissenschaftlichen Feld geleistet werden soll. Es gilt also, eine Forschungslücke zu formulieren und mit der eigenen Arbeit zu diesem Forschungsdesiderat einen Beitrag zu leisten. Dies ist bei der Wahl der Forschungsfrage und der Gesamtdurchführung der Arbeit zu beachten.
Sofern nicht durch die für Sie gültige Version der Studien- und Prüfungsordnung bzw. Fachstudien- und -prüfungsordnung i.V.m. mit dem korrespondierenden Modulkatalog anderweitige Vorgabe gelten, umfasst der Umfang einer Masterarbeit in der Regel rund 50 Seiten (mit 2.500 Zeichen pro Seite inkl. Leerzeichen).
Im Übrigen gelten dieselben Hinweise wie bei der Erstellung von Bachelorarbeiten.
Bei weiteren Fragen zur Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit stehen Ihnen auch die Mitarbeiter*innen vom zentralen Prüfungssekretariat zur Verfügung.