Sollten Sie ein Gutachten oder Empfehlungsschreiben für eine Bewerbung benötigen, unterstützen wir Studierende hierbei gerne. Dies betrifft sowohl Gutachten für Stipendien bei Fördereinrichtungen, Empfehlungsschreiben für Bewerbungen bei Unternehmen als auch Referenzschreiben für die Zulassung zu Masterstudiengängen in Deutschland sowie im Ausland.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Gutachtens ist, dass Sie an mindestens einer unserer Lehrveranstaltungen erfolgreich teilgenommen haben.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anfrage nach einem Gutachten zusätzlich folgende Hinweise:
Informationen über Hochschulkooperationen in Südostasien finden Sie auf unserer Seite zu Partneruniversitäten.
Das Auslandsamt berät rund um Hochschulpartnerschaften, Fördermöglichketen und Voraussetzungen.
Der Zukunft: Karriere und Kompetenzen bietet Beratung für alle Phasen des Praktikums - von der Stellensuche über die Bewerbung bis hin zum Praktikumsbericht.
Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte
Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte in Indien hat das Bayerisch-Indische Zentrum für Sie zusammengefasst.
Grundsätzlich werden Leistungsnachweise anerkannt, die einen direkten Bezug zum Kulturraum haben. Der Bezug zum Kulturraum muss aus dem Titel der Veranstaltung und/oder dem Thema der Arbeit deutlich werden. Für die Anerkennung von Leistungsnachweisen, die im Rahmen von Sprachkursen im Ausland erworben wurden, ist das Sprachenzentrum zuständig.
Für das genaue Vorgehen bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland schauen Sie bitte unter Einzel-Learning Agreements für die Anrechnung der Kurse.
Für jede Veranstaltung, die Sie sich anrechnen lassen möchten, brauchen Sie ein eigenes Learning Agreement, das Sie sich bei den jeweiligen Lehrstuhlinhaberinnen und - inhabern genehmigen lassen müssen.
Wurde der Leistungsnachweis benotet, so wird die Note übernommen. Formale Voraussetzung der Anerkennung:
Da es sich bei Leistungsnachweisen um offizielle Dokumente handelt und bei Prüfungsmodulen die Note in das Abschlusszeugnis eingeht, müssen die entsprechenden formalen Kriterien erfüllt sein. Bitte informieren Sie sich vorab, wie die formalen Kriterien eingehalten werden können!
Die Anerkennung der Prüfungsleistung nach Ihrem Auslandssemester erfolgt über Herrn Dr. Christian Dölle.
Achtung: Leistungsnachweise, die im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Studiums erworben wurden, können nicht anerkannt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.