Die Mittel können für forschungsbezogene Ausgaben wie z. B. Reisekosten, Literatur, IT-Bedarf oder Personalausgaben für studentische Hilfskräfte eingesetzt werden. Die Bewilligung erfolgt zunächst für zwei Jahre und wird bei erfolgreicher Zwischenevaluierung fortgeführt. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Graduiertenzentrums.