Bedingt durch die vergleichsweise strengen Konsekutivitätsregeln der Praxis- und Methodenmodulgruppen im Studiengang JoKo und die Tatsache, dass der Studienverlaufsplan bislang bestimmte Theorie- und Transfermodule fest im fünften Semester (Wintersemester) verankert hat, existierte bislang kein ausgewiesenes Mobilitätsfenster für ein Auslandsstudium im BA „Journalistik und Strategische Kommunikation“. Bisherige Auslandsaufenthalte von Studierenden, die auf das dritte oder vierte Semester ausgewichen sind, waren in der Vergangenheit davon belastet, dass es für die beiden am Studiengang verbindlich angebotenen Lehrredaktionen Print/Online und Audio/Video in der Regel im Ausland keine fachliche Entsprechung gibt.
Das nun von der Gutachtergruppe im Akkreditierungsverfahren angeregte Mobilitätsfenster erfordert künftig eine leicht veränderte Lehrplanung, die berücksichtigt, dass bestimmte Module von nun an nicht nur im fünften Semester, sondern auch im vierten Semester angeboten werden, so dass das fünfte Semester künftig als verbindliches Mobilitätsfenster ausgewiesen werden kann.
Mit der Erweiterung des Lehrangebots der beiden Schlüsselmodule „SE Angewandte Kommunikationsforschung“ und „SE Crossmedialität/Medienwandel“ (deren Besuch Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit resp. zur Praxisabschlussarbeit in den Modulen „Crossmediales Publizieren/Multichannel-Kampagne“ im sechsten Semester ist) auch im vierten Semester steht den Studierenden nun der Weg offen, im fünften Semester komplikationslos ein Auslandsstudium zu machen. Die beiden anderen Module des fünften Semesters im Hauptfach Kommunikationswissenschaft „Wissenschaftskommunikation“ und „Internationale Kommunikation“ sind an keine Voraussetzungen gebunden (d.h. sie können auch früher oder später studiert werden) und finden zudem leichter eine fachliche Entsprechung an möglichen Partneruniversitäten im Ausland.
Entsprechend werden künftig die Fachstudienberatung und die spezielle Studienberatung für das Auslandsstudium im ersten Semester die Interessierten dahingehend beraten, die beiden Methodenübungen parallel schon im dritten Semester und die Seminare „Angewandte Kommunikationsforschung“ und „Crossmedialität/Medienwandel“ im vierten Semester zu absolvieren, um im fünften Semester die beiden Module „Wissenschaftskommunikation“ und „Internationale Kommunikation“ und die Module aus dem Wahlpflichtbereich im Ausland zu belegen.
Das bedeutet, dass ab jetzt zusätzlich zum regulären Musterverlaufsplan ein alternativer Verlaufsplan für Studierende ausgewiesen wird, die ein Auslandsstudium planen.